Kostenübernahme für eine Therapie
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach der Antragstellung die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung.
Die probatorischen Sitzungen (max. 5 Probesitzungen) können direkt über die Chipkarte der Krankenkasse abgerechnet werden.
Private Krankenversicherungen
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung einer ambulanten Verhaltenstherapie für Ihr Kind zu klären.
Selbstzahler
Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten individuell vereinbarte Sätze an.